Verdeutlichung:
"Minimum requirements for classification of safes into resistance grades"
Übersetzung:
Mindest-Anforderungen für die Einstufung von Tresoren in Widerstandsgrade
Resistance grade ist der Widerstandsgrad, wir sehen hier auch die für das Waffenrecht verbindlichen Widerstandsgrade 0 und I.
Tool attack test - Resistance value for partial access RU bedeutet:
Werkzeugangrifftest, Widerstandswert für Teilzugriff in Widerstandseinheiten
Tool attack test - Resistance value for complete access RU bedeutet:
Werkzeugangrifftest, Widerstandswert für Vollzugriff in Widerstandseinheiten
und jetzt kommt's:
Anchoring strenght Required force kN 50 mit Fußnote a:
VERANKERUNGSSTÄRKE , ERFORDERLICHE KRAFT 50 Kilonewton kN, also 5 Tonnen Auspressdruck für das Verankerungselement
und das heißt nichts anderes wie: kein Fischer-Dübel mit Maschinenschraube im Kalksandsteinmauerwerk, denn da ist der geforderte Auspressdruck nicht gegeben.
Fußnote a:
Applicable only for free-standing safes with a mass less than 1000kg heißt:
ANZUWENDEN NUR FÜR FREI STEHENDE TRESORE MIT EINER MASSE WENIGER ALS 1000kg
Das bedeutet: Waffenschränke, die nach EN 1143-1 geprüft und zertifiziert sind, MÜSSEN dann verankert werden, wenn sie ein Eigengewicht unter 1000 kg haben, und zwar mit einer vorgeschriebenen Mindestauszugsstärke von 50kN. Punkt!
Divergirende Darlegungen im Internet:
Unbestritten ist: Es gibt Waffenbesitzer, die haben die Zulassung für einen unverankerten Waffenschrank beantragt und sogar erhalten, ohne dass sie einen solchen Waffenschrank verankert haben. Und genau das wird in den Foren fälschlicherweise als "Wahrheit" gepostet.
Gern wird auch das "BVA Merkblatt Waffenaufbewahrung" des Bundesverwaltungsamtes für eigene Interpretationen angeführt und eine Anmerkung aus Seite 4, der "Anlage zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition" zitiert. Dort heißt es: "Liegt das Gewicht oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss unter 200 kg, dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden." Wer genau hinsieht wird aber entdecken, die Fußnote ist mit einem Sternchen versehen. Dieses Sternchen ist in der darüber liegenden Tabelle aber NUR bei den unter Punkten 4 und 5 ersichlichen Behältnisarten "Stahlschrank Sicherheitsstufe B (VDMA 24992) ohne / mit abschließbarem Innenfach" gesetzt, was wiederum bedeutet, dass dies nur für Schränke aus dem Altbestand zutrifft und sich damit keine Ausnahmeregelung bezüglich der Schränke nach Euronorm EN 1143-1 herleiten lässt, denn sonst wäre da ja auch ein Sternchen dran.
Wir können jedem Waffenbesitzer hier nur sagen: da Ihr Waffenschrank nach EN 1143-1 verankert sein muss, erfüllt Ihr Waffenschrank ohne Verankerung regelmäßig nicht die Kriterien der EN 1143-1 und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen aus dem Waffenrecht!
Das bedeutet ohne jeden Zweifel, dass im Waffenschrank zwar eine Zertifizierungsplakette vorhanden sein kann, diese ist aber erst gültig, wenn der Waffenschrank befestigt ist.
Wir können jedem Waffenbesitzer hier nur sagen: da Ihr Waffenschrank nach EN 1143-1 verankert sein muss, erfüllt Ihr Waffenschrank ohne Verankerung regelmäßig nicht die Kriterien der EN 1143-1 und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen aus dem Waffenrecht!
Das bedeutet ohne jeden Zweifel, dass im Waffenschrank zwar eine Zertifizierungsplakette vorhanden sein kann, diese ist aber erst gültig, wenn der Waffenschrank befestigt ist.
Erteilt nun ein Mitarbeiter der Zulassungsbehörde in Unkenntnis (was sehr oft vorzukommen scheint) eine Zulassung, muss aber Ihnen bewusst sein, dass ein anderer Mitarbeiter der Zulassungsbehörde mit einem anderen Wissensstand bei einer regelmäßigen Kontrolle Ihnen auch die zu Unrecht erteilte Zulassung für diesen Schrank wieder entziehen und Ihnen ein Ordnungsgeld auferlegen kann, denn es obliegt allein Ihnen als Waffenbesitzer, einen zulassungsfähigen Waffenschrank als Aufbewahrungsbehältnis für erlaubnispflichtige Waffen vorzuhalten und sich bei Unkenntnis einer Sachfrage anhand rechtssicherer Quellen zu informieren. Allein das ist der Grund, warum wir Ihnen dringend in Ihrem eigenen Interesse empfehlen, Ihren Waffenschrank zu verankern.
Das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland, welches sowohl WaffR wie auch AWaffV legislativ verantwortlich herausgegeben hat, bestreitet jedoch seine eigene Zuständigkeit für den Inhalt, die Zuständigkeit sei auf die jeweiligen Innenministerien der Länder übertragen, wovon auch wieder einige davon ausgehen, dass doch das BMI zuständig ist, und diese seien jeweils für die Umsetzung verantwortlich. Man gehe davon aus, dass dies auch einheitlich gehandhabt werde, weshalb wir dann folgerichtig alle Innenministerien der Bundesländer um eine Stellungnahme gebeten haben, die durchaus widersprüchlichen Rückmeldungen finden Sie hier.